Ab 15. März müssen die Kettensägen und Motorsägen in der Norddeutschen Knicklandschaft erstummen, es beginnt die Schonzeit.
Zur Schonung von Flora und Fauna ist es ohne Sondergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung vom 15. März bis 30. September verboten Knickpflege zu betreiben, also Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze wie Knicks zu fällen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Weitere Informationen zu Knickpflege, Schonzeiten und sonstigen rechtlichen Vorgeben findet man hier auf den Seiten der Holzdiebe.