Am 01. Oktober 2013 ist es wieder soweit, die Saison für Baumfällarbeiten und Knickpflege beginnt. Die Schonzeit für die Natur, Fauna und Flora findet alljährlich ihr Ende. Dann dröhnen und heulen sie wieder, die Motoren der Kettensägen und Motorsägen.
Die Ruhezeit für die die Baumfällarbeiten ist für die Bundesrepublik Deutschland länderübergreifend im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und läuft vom 30. September bis zum 01. März eines jeden Jahres. Eine Ausnahme in Bezug auf die Knickpflege besteht in Schleswig-Holstein. Hier wird im sog. Knickerlass die Ruhezeit ab dem 15. März festgesetzt. Diese Regelung wurde jüngst überarbeitet.
Seit dem 1. Juli 2013 ist ein neuer Knickerlass gültig. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium möchte die Knicklandschaft in Schleswig-Holstein besser schützen und hat dafür die Biotopverordnung geändert und entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen. Weiterlesen…