Themen & News

Beitragsarchiv

Knickpflege neue Regelungen ab 2015

Achtung! Verkürzte Knickpflege ab 2015 in Schleswig-Holstein

Mit dem Inkrafttreten der neuen Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17.12.2014 wird nun auch in Schleswig-Holstein der Zeitraum für die Knickpflege ab 2015 begrenzt.

Das „Auf den Stock setzten“ ist nun nur noch jeweils ab dem 1. Oktober bis zum Ende Februar, gem. Bundesnaturschutzgesetzt § 39 Abs. 5 erlaubt.

Bisher galt [...]

Ab 15. März ist Ruhezeit bei der Knickpflege

Ab 15. März müssen die Kettensägen und Motorsägen in der Norddeutschen Knicklandschaft erstummen, es beginnt die Schonzeit.

Zur Schonung von Flora und Fauna ist es ohne Sondergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung vom 15. März bis 30. September verboten Knickpflege zu betreiben, also Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, [...]

Knickerlass Schleswig-Holstein

Neue Regelungen zum Knickerlass, ab 01. Juli 2013

Mit Wirkung zum 01. Juli 2013 hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein die Biotopverordnung geändert und entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen, hierzu gehört insbesondere die Knickverordnung bzw. der sogenannte Knickerlass. Aufgrund der immer intensiveren Nutzung von Flächen leiden Knicks zunehmend. Die neuen Regelungen sollen den Schutz entsprechend verbessern. Die [...]