Achtung! Verkürzte Knickpflege ab 2015 in Schleswig-Holstein
Mit dem Inkrafttreten der neuen Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17.12.2014 wird nun auch in Schleswig-Holstein der Zeitraum für die Knickpflege ab 2015 begrenzt.
Das „Auf den Stock setzten“ ist nun nur noch jeweils ab dem 1. Oktober bis zum Ende Februar, gem. Bundesnaturschutzgesetzt § 39 Abs. 5 erlaubt.
Bisher galt [...]