Voraussetzung für das Arbeiten mit der Kettensäge im Wald ist der Nachweis einer Qualifikation an dem Arbeitsgerät. Die deutschen Förstereien sind verpflichtet nur ausgebildete Personen im Wald arbeiten zu lassen. Das heißt, auch private und nicht gewerbliche Erwerber von Brennholz müssen einen Motorsägenschein (auch Motorsägenführerschein oder Sägeschein) erworben haben und nachweisen.
Der verpflichtende Erwerb dieses Führerscheins hat nichts mit übertriebener Bürokratie oder Regelungswut zu tun, sondern dient der Unfallvermeidung bei dem gefährlichen Umgang mit der Motorsäge und beim Baumfällen. Der Umgang mit der Kettensäge ist besonders risikobehaftet, das zeigen die häufigen Meldungen von schweren Unfällen, häufig mit Todesfolge. Darüber hinaus unterliegen private Brennholzerwerber nicht der Unfallversicherungspflicht und auch nicht dem Arbeitsschutzgesetz. Das Erlernen des sicheren Umgangs mit diesem nicht ungefährlichen Arbeitsgerät ist daher obligatorisch und dient der eigenen Sicherheit.
Nicht nur der sichere Umgang mit der Kettensäge ist ein Lernziel beim Motorsägenkurs, sondern auch das Erlernen der richtigen Sägetechniken bei liegendem Holz. Dieses erfolgt insbesondere in praxisnahen Übungen. Im Theorieteil gehört auch der Lernstoff zum Thema Unfallverhütung und Schutzausrüstung, sowie Pflege und Wartung des Arbeitsgerätes dazu. Idealerweise werden die Kurse nach KfW Standard durchgeführt.
Ein entsprechender Kursus zum Erwerb des Motorsägenscheins dauert in etwa 10 bis 15 Stunden. Voraussetzung für den Führerschein ist ein Alter von 18 Jahren und körperliche Fitness. Darüber hinaus muss jeder Teilnehmer über eine komplette persönliche Schutzausrüstung verfügen. Holzdiebe.de bietet hierzu eine kurze übersichtliche Checkliste zum Motorsägenkursus für private Brennholzerwerber.
Kurse werden angeboten bei den zuständigen Revierförstereien, können aber auch über spezialisierte Fachhändler oder Garten- und Landschaftsbetriebe vermittelt oder organisiert werden. Am häufigsten werden Wochenendkurse genutzt, es sind aber auch Feierabendkurse möglich.
Der Erwerb des Sägescheines für private Brennholzerwerber qualifiziert nicht zu einer gewerblichen Nutzung der Motorsäge. Hierfür sind viel weitreichendere Qualifikationen notwendig. In den weiteren Qualifikationsstufen wie den Lehrgängen „Arbeitssicherheit Baum 1 oder Baum 2“ oder auch „Seilklettertechnik“ werden Kenntnisse in Baumfälltechniken, Hebebühnentechniken und Seil- / Klettertechniken etc. vermittelt. Für diese weiterführenden Lehrgänge sind entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ( nach Bedarf H9, G25 oder G41 ) erforderlich