Themen & News

Beitragsarchiv

Knickpflege neue Regelungen ab 2015

Achtung! Verkürzte Knickpflege ab 2015 in Schleswig-Holstein

Mit dem Inkrafttreten der neuen Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17.12.2014 wird nun auch in Schleswig-Holstein der Zeitraum für die Knickpflege ab 2015 begrenzt.

Das „Auf den Stock setzten“ ist nun nur noch jeweils ab dem 1. Oktober bis zum Ende Februar, gem. Bundesnaturschutzgesetzt § 39 Abs. 5 erlaubt.

Bisher galt [...]

Baumfällarbeiten und Knickpflege ab 01. Oktober 2013 wieder erlaubt

Am 01. Oktober 2013 ist es wieder soweit, die Saison für Baumfällarbeiten und Knickpflege beginnt. Die Schonzeit für die Natur, Fauna und Flora findet alljährlich ihr Ende. Dann dröhnen und heulen sie wieder, die Motoren der Kettensägen und Motorsägen.

Baumfällarbeiten, ab dem 01. Oktober heulen wieder die Motoren der Kettensägen

 

Die Ruhezeit für [...]

Ab 15. März ist Ruhezeit bei der Knickpflege

Ab 15. März müssen die Kettensägen und Motorsägen in der Norddeutschen Knicklandschaft erstummen, es beginnt die Schonzeit.

Zur Schonung von Flora und Fauna ist es ohne Sondergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung vom 15. März bis 30. September verboten Knickpflege zu betreiben, also Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, [...]